Ratgeber

Firma gründen: Was Sie wirklich brauchen

Von der Rechtsform über Gewerbeamt und Finanzamt bis zur Geschäftsadresse — die wichtigsten Schritte zur eigenen Firma, verständlich erklärt und als Checkliste.

Die passende Rechtsform wählen

Am Anfang steht die Frage, in welcher Form Sie Ihre Firma führen. Für die meisten Gründer kommen drei Wege in Frage:

  • Einzelunternehmen — Sie gründen allein, ohne Mindestkapital. Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.
  • GbR — zwei oder mehr Personen gründen gemeinsam. Auch hier haften die Gesellschafter persönlich.
  • UG oder GmbH — eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die UG ist schon mit wenig Kapital möglich, die GmbH braucht 25.000 € Stammkapital. Beide werden beim Notar gegründet und ins Handelsregister eingetragen.

Welche Form passt, hängt von Haftung, Steuern und Ihren Plänen ab. Ein Gespräch mit Steuerberater oder Gründungsberatung der IHK lohnt sich, bevor Sie sich festlegen.

Bei Postbox-Germany unterstützen wir Sie bei der Gründung und vermitteln Ihnen Termine beim Notar — für UG und GmbH ist der Notar ohnehin der erste Schritt.

Kurz gesagt

Rechtsform wählen, Gewerbe anmelden oder als Freiberufler direkt zum Finanzamt, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung senden, Geschäftskonto eröffnen — und eine Geschäftsadresse festlegen, die nicht Ihre Wohnung sein muss.

Gewerbe anmelden — oder freiberuflich starten

Wer ein Gewerbe betreibt, meldet es beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an, in der die Firma ihren Sitz hat. Das geht in vielen Städten online und kostet eine Gebühr, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.

Freiberufler — etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten oder Designer — brauchen keine Gewerbeanmeldung. Sie melden sich direkt beim Finanzamt an. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet am Ende das Finanzamt.

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer, im Handwerk der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt informiert außerdem Finanzamt und weitere Stellen.

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Wir unterstützen Sie bei der Gründung, vermitteln Notartermine und geben Ihnen vom ersten Tag an eine ladungsfähige Adresse in Duisburg — für Gewerbeamt, Handelsregister und Impressum.

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Beim Finanzamt anmelden

Nach dem Start schicken Sie dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — über das Portal ELSTER. Darin schätzen Sie Umsatz und Gewinn und entscheiden zum Beispiel, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer, die Sie für Rechnungen brauchen.

Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, solange der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt davon ab, wer Ihre Kunden sind — für Geschäftskunden ist sie oft eher ein Nachteil.

Eine Geschäftsadresse festlegen

Ihre Firma braucht eine Anschrift: für Gewerbeamt, Handelsregister, Rechnungen, Webseite und Impressum. Viele Gründer nehmen zunächst die eigene Wohnung — und stellen fest, dass diese Adresse dann überall öffentlich steht.

Hinzu kommt: Eine Wohnung ist zum Wohnen da. Wer zur Miete wohnt, braucht für eine gewerbliche Nutzung in der Regel die Zustimmung des Vermieters — spätestens, wenn Kunden kommen, Mitarbeiter dort arbeiten oder Ware gelagert wird. Auch in Eigentumswohnungen kann die Teilungserklärung ein Gewerbe ausschließen, und manche Städte verbieten, Wohnraum zweckfremd zu nutzen. Ein ruhiges Büro am Schreibtisch ist meist unproblematisch — aber prüfen Sie das, bevor Sie die Wohnadresse beim Gewerbeamt angeben.

Die Alternative ist eine virtuelle Geschäftsadresse: eine echte Anschrift, unter der Ihre Post angenommen wird, ohne dass Sie dort ein Büro mieten. Ihre Privatadresse bleibt privat, und Ihre Firma wirkt von Anfang an professionell.

Geschäftskonto, Versicherungen, Webseite

Trennen Sie Geschäftliches und Privates von Anfang an: mit einem eigenen Geschäftskonto. Für eine UG oder GmbH ist es ohnehin nötig, weil das Stammkapital darauf eingezahlt wird.

Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie brauchen — etwa eine Betriebshaftpflicht, je nach Branche auch eine Berufshaftpflicht. Und sobald Sie eine Webseite oder einen Online-Shop haben, braucht diese ein Impressum mit einer ladungsfähigen Anschrift.

Ihre Checkliste zur Gründung

  1. Geschäftsidee und Rechtsform festlegen
  2. Geschäftsadresse wählen
  3. Bei UG oder GmbH: Notartermin, Eintragung ins Handelsregister
  4. Gewerbe anmelden (oder als Freiberufler direkt zum Finanzamt)
  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER senden
  6. Geschäftskonto eröffnen
  7. Versicherungen prüfen
  8. Webseite mit Impressum, Rechnungsvorlage und Buchhaltung einrichten

Auch das gibt es bei uns

Wir unterstützen Sie bei der Gründung und vermitteln Notartermine. Über unsere Partner bekommen Sie außerdem Ihre Webseite, IT-Betreuung und Buchhaltung — aus einer Hand. Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Ja. Viele Gründer arbeiten von zu Hause oder unterwegs und nutzen eine virtuelle Geschäftsadresse als Firmensitz. Für Termine vor Ort können Sie stunden- oder tageweise Büros und Besprechungsräume mieten.

Ein Einzelunternehmen ist oft in wenigen Tagen angemeldet. Bei UG oder GmbH kommen Notartermin und Handelsregister hinzu; das dauert meist einige Wochen.

Grundsätzlich ja, aber nicht immer ohne Weiteres: Als Mieter brauchen Sie für eine gewerbliche Nutzung in der Regel die Zustimmung Ihres Vermieters, in Eigentumswohnungen kann die Teilungserklärung entgegenstehen. Mit einer Geschäftsadresse umgehen Sie diese Fragen — Ihr Gewerbe läuft dann nicht auf Ihre Wohnung.

Für Gewerbeamt und Finanzamt brauchen Sie Ihre persönlichen Daten. Öffentlich — im Impressum, auf Rechnungen und der Webseite — kann aber Ihre Geschäftsadresse stehen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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