Ratgeber
Adresse fürs Impressum — ohne Ihre Privatadresse
Wer eine Webseite betreibt, muss im Impressum eine Anschrift nennen. Wie Sie das erfüllen, ohne Ihre Wohnadresse für jeden sichtbar zu machen.
Welche Adresse muss ins Impressum?
Geschäftsmäßige Webseiten brauchen ein Impressum. Das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt darin unter anderem den Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Gemeint ist eine ladungsfähige Anschrift: eine Adresse, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind und an die Schriftstücke zugestellt werden können.
Ein Postfach reicht dafür nicht. Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer gehören zusätzlich hinein.
Kurz gesagt
Ins Impressum gehört eine ladungsfähige Anschrift — kein Postfach. Mit einer Geschäftsadresse, unter der Ihre Post angenommen wird, erfüllen Sie das, ohne Ihre Wohnung zu veröffentlichen.
Das Problem: Ihre Wohnadresse steht im Netz
Für viele Selbstständige ist die einzige Anschrift die eigene Wohnung. Steht sie im Impressum, kann jeder sie finden — Kunden, Mitbewerber und auch Menschen, mit denen Sie lieber nichts zu tun hätten. Gerade wer allein arbeitet oder mit Familie lebt, möchte das oft vermeiden.
Unser Virtual Office gibt Ihnen eine ladungsfähige Anschrift für Impressum, Shop und Marktplätze — Ihre Post nehmen wir an und leiten sie weiter.
Zum Virtual OfficeDie Lösung: eine Geschäftsadresse fürs Impressum
Mit einer virtuellen Geschäftsadresse nennen Sie im Impressum die Anschrift Ihres Anbieters. Dort wird Ihre Post angenommen und an Sie weitergegeben — per Scan, per Post oder zur Abholung. Damit sind Sie unter dieser Adresse erreichbar, und Ihre Wohnung bleibt privat.
Wichtig ist, dass die Adresse wirklich funktioniert: Post muss dort angenommen werden, und Sie müssen sie zeitnah erhalten. Deshalb ist ein Anbieter mit Personal vor Ort einem reinen Briefkasten vorzuziehen.
Was sonst noch ins Impressum gehört
- Ihr vollständiger Name, bei Firmen auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- Die ladungsfähige Anschrift
- E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, etwa Telefon
- Falls vorhanden: Handelsregister mit Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Je nach Beruf: Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde
Impressum auf Social Media, Marktplätzen und im Shop
Die Impressumspflicht endet nicht bei der eigenen Webseite. Wer geschäftlich auftritt, braucht die Anbieterangaben auch in seinen Profilen auf sozialen Netzwerken, in Online-Shops und auf Marktplätzen. Oft lässt sich dort ein Link auf das Impressum der Webseite setzen; wichtig ist, dass es mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist.
Gerade auf Marktplätzen steht die Anschrift sehr prominent im Verkäuferprofil. Wer dort seine Wohnadresse angibt, macht sie einem großen Publikum zugänglich. Mit einer Geschäftsadresse ist das Problem für alle Kanäle auf einmal gelöst.
Typische Fehler beim Impressum
- Postfach statt Straße: Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift.
- Impressum schwer zu finden: Es muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein, etwa über die Fußzeile.
- Veraltete Angaben: Nach einem Umzug oder einer Änderung der Rechtsform wird das Impressum oft vergessen.
- Adresse ohne Erreichbarkeit: Eine Anschrift, unter der niemand die Post annimmt, erfüllt den Zweck nicht.
Fehler im Impressum können Abmahnungen nach sich ziehen. Prüfen Sie Ihre Angaben deshalb regelmäßig.
Auch das gibt es bei uns
Wir unterstützen Sie bei der Gründung und vermitteln Notartermine. Über unsere Partner bekommen Sie außerdem Ihre Webseite, IT-Betreuung und Buchhaltung — aus einer Hand. Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Darf ich eine virtuelle Adresse im Impressum angeben?
Ja, wenn Sie unter der Adresse tatsächlich erreichbar sind — also Post dort angenommen und an Sie weitergegeben wird. Genau das leistet ein Virtual Office mit Postservice.
Reicht ein Postfach im Impressum?
Nein. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift. Sie brauchen eine Straßenanschrift, unter der Schriftstücke zugestellt werden können.
Gilt das auch für Kleinanzeigen und Marktplätze?
Wer gewerblich verkauft, braucht auch dort Angaben zum Anbieter. Mit einer Geschäftsadresse müssen Sie auch hier nicht Ihre Wohnanschrift angeben.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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